Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
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BAG, Urt. v. 13.12.2023, Az. 5 AZR 137/23
Mit Urteil vom 13. Dezember 2023 entschied das Bundesarbeitsgericht über den Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen im Kontext von Kündigungen. Wenn ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer erhaltenen Kündigung Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegt, die genau den Zeitraum der Kündigungsfrist umfassen, kann deren Beweiswert erschüttert sein. Dies umso mehr, wenn der Arbeitnehmer – wie im entschiedenen Fall – unmittelbar nach Ablauf der Kündigungsfrist ein neues Arbeitsverhältnis antritt. In einem solchen Fall reichen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für den Nachweis eines Entgeltfortzahlungsanspruchs nicht aus.
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