Erbrecht

Kaum etwas birgt so große Emotionen wie eine erbrechtliche Auseinandersetzung innerhalb der Familie. Um solche innerfamiliären Konflikte zu vermeiden, beraten wir unsere Mandanten vorbeugend und erarbeiten mit ihnen gemeinsam individuelle Lösungen in diesem sehr komplexen Rechtsgebiet bei der Errichtung eines Testamentes oder Erbvertrages.

Im Erbrecht vertreten wir unsere Mandanten bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen, bis zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, gegebenenfalls auch in einem gerichtlichen Verfahren.

Unsere Tätigkeit umfasst:

  • Errichtung von Testamenten und Erbverträgen
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen und Vermächtnissen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Prüfung von Schenkungen und Auswirkung von Lebensversicherungen

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie im Erbrecht in Trier, Zell und Kirchberg.

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