Bau- und Architektenrecht
Bauvorhaben weisen oftmals komplexe Sachverhalte mit einer Vielzahl von Beteiligten auf. Häufig bringen sie darüber hinaus hohe finanzielle Risiken mit sich.
Für die baurechtliche Beurteilung sind besondere Kenntnisse des Werkvertragsrechts des BGB sowie der Vorschriften der VOB/A, VOB/B und VOB/C unabdingbar. Sie ermöglichen es uns, unsere Mandanten im Baurecht optimal zu beraten und ihnen maßgeschneiderte Verträge zu fertigen, die den mit einem Bauvorhaben verbundenen Risiken nachhaltig begegnen.
Bei Konflikten im Rahmen eines Bauvorhabens, handeln wir im Sinne eines effizienten Krisenmanagements schnell und zielgerichtet. Dabei greifen wir auf ein Netzwerk erfahrener Baufachleute zurück. So sichern wir für unsere Mandanten den wirtschaftlichen Erfolg ihres Projektes.
Streit über Mängel an Gewerken führt häufig zu erheblichen und kostspieligen Bauzeitverzögerungen. Zum Zweck der Beweissicherung kann dann ein Privatgutachten, aber auch die Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens sinnvoll sein. Dies dient nicht selten auch der Streitbeilegung und der Vermeidung eines baurechtlichen Klageverfahrens.
Bei unberechtigten Zahlungskürzungen oder kompletten Zahlungsverweigerungen, die die Existenz des Bauunternehmens gefährden können, stellen wir die richtigen Weichen, um eine erfolgreiche Durchsetzung des Werklohns zu sichern.
Zudem beraten wir Auftraggeber und Auftragnehmer bei der Frage der Absicherung ihrer Forderungen. Dazu dienen insbesondere Bauhandwerkersicherheiten, Gewährleistungsbürgschaften und Vertragsstrafe Regelungen.
Im Bereich des Architekten- und Ingenieurrechts bauen unsere Mandanten auf unsere Kompetenz bei Fragen rund um das Honorar sowie bei Haftungsfällen.
Unsere Rechtsanwälte beraten Sie im Bau- und Architektenrecht in Trier, Zell und Kirchberg.