Sozialrecht

Das Sozialrecht ist ein Teilbereich des Verwaltungsrechts. Es hat die Ansprüche auf Teilhabe und Leistungen im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung zum Gegenstand. Soziale Risiken wie insbesondere Alter, Invalidität und Krankheit sollen vor dem Hintergrund der Verantwortung des Sozialstaates abgesichert werden. Die Komplexität der Materie, die Vielzahl der Rechtsquellen und die ständige Veränderung der gesetzlichen Regelungen, erfordern eine kompetente und zuverlässige Beratung.

Wir setzen die Ansprüche unserer Mandanten von Anfang an fachkundig, konsequent und zielorientiert durch. Im sozialrechtlichen „Massengeschäft“ unterlaufen Behörden regelmäßig Fehler, die für die Betroffenen weitreichende negative Konsequenzen haben können, so dass auch bei bereits vorliegenden Behördenentscheidungen eine versierte anwaltliche Beratung und Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren oftmals überaus sinnvoll ist.

Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere die Beratung und Vertretung in Renten- und Schwerbehindertenangelegenheiten.

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie im Sozialrecht in Trier, Zell und Kirchberg.

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