Bundesregierung einigt sich auf neuen THC-Grenzwert

Die Bundesregierung plant eine moderate Liberalisierung des Straßenverkehrs für Cannabis-Konsumenten, die nach der Entkriminalisierung des Cannabis-Besitzes folgt. SPD, Grüne und FDP einigten sich auf eine Erhöhung des THC-Grenzwerts im Blutserum von 1,0 ng/ml auf 3,5 ng/ml. Diese neue Regelung soll es Autofahrern ermöglichen, nach dem Konsum von Cannabis wieder sicher am Straßenverkehr teilzunehmen, ohne sofort rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen, solange der Konsum in Maßen erfolgt ist.

Zusätzlich zur Erhöhung des THC-Grenzwerts wird ein striktes Alkoholverbot für Cannabis-Konsumenten im Straßenverkehr eingeführt. Das bedeutet, dass das Führen eines Fahrzeugs bei Mischkonsum von Cannabis und Alkohol künftig verboten ist. Autofahrer, die gegen diese Regelung verstoßen, müssen mit empfindlichen Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro rechnen. Diese Maßnahme soll die besondere Gefährdung durch den Mischkonsum von Alkohol und Cannabis minimieren und somit die Verkehrssicherheit erhöhen.

Für Fahranfänger und junge Fahrer unter 21 Jahren gilt weiterhin der strengere THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml. Diese Regelung soll sicherstellen, dass unerfahrene Fahrer besonders vorsichtig sind und nicht unter dem Einfluss von Cannabis fahren.

Um den Konsum von Cannabis unmittelbar vor oder während der Fahrt besser kontrollieren zu können, werden Speicheltests als Vorscreening bei Verkehrskontrollen eingeführt. Diese Tests sollen helfen, den aktuellen Konsum von THC nachzuweisen und somit Fahrern, die in der Vergangenheit Cannabis konsumiert haben, aber aktuell nicht berauscht sind, eine fairere Behandlung zukommen zu lassen.

Diese Anpassungen zielen darauf ab, die Balance zwischen individueller Freiheit und öffentlicher Sicherheit zu wahren. Indem der THC-Grenzwert moderat angehoben wird, soll den Bedürfnissen der Cannabis-Konsumenten Rechnung getragen werden, während durch das strikte Alkoholverbot und die Einführung von Speicheltests weiterhin hohe Sicherheitsstandards im Straßenverkehr gewährleistet werden sollen.

Zusätzlich zu den Änderungen im Straßenverkehrsgesetz wird auch das Konsumcannabisgesetz überarbeitet, um den Wünschen und Bedenken der Länder gerecht zu werden. Hierbei werden insbesondere die Kontrolle von Anbauvereinigungen und die Evaluation der neuen Regelungen im Fokus stehen. Die Regierung betont, dass diese Anpassungen notwendig sind, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und gleichzeitig den gesellschaftlichen Wandel im Umgang mit Cannabis verantwortungsvoll zu begleiten.

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