Grundbuchumschreibung durch mögliche Alleinerbin aufgrund transmortaler Vollmacht

OLG Nürnberg, Beschl. v. 25.3.2024 – 15 Wx 2176/23

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass für eine Grundbuchberichtigung aufgrund des Todes des Eigentümers nicht immer die Vorlage eines Erbscheins durch das Grundbuchamt gefordert werden kann. Es sei ausreichend, wenn eine notariell beglaubigte Generalvollmacht vorliegt, die über den Tod hinaus erteilt wurde. Die Vollmacht führt dazu , dass der Bevollmächtigte die Erben wirksam vertreten kann. Die Vollmacht erlischt auch nicht dadurch, dass der Bevollmächtigte und der Erbe dieselbe Person sind. Der Erbe erwirbt in diesem Fall auf jeden Fall Eigentum.

Diese Rechtsprechung sollte dringend beachtet werden, da damit die Kosten für einen Erbschein erspart werden können.

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