Schadensersatzpflicht des Unternehmensberaters gegenüber dem Geschäftsführer der beauftragenden GmbH bei Pflichtverletzungen nach IDW S6-Standard

OLG Bamberg Urteil vom 31.7.2023 – 2 U 38/22

In einem kürzlich ergangenen Urteil des OLG Bamberg (Urteil vom 31.7.2023 – 2 U 38/22) wurde die Schadensersatzpflicht eines Unternehmensberaters gegenüber dem Geschäftsführer einer GmbH bei Pflichtverletzungen im Rahmen eines Sanierungsgutachtens nach IDW S6-Standard thematisiert. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen für die Praxis der Unternehmensberatung und die Haftung von Sanierungsgutachtern.

Ein Sanierungsgutachten nach IDW S6-Standard muss insbesondere auf eine eingetretene Zahlungsunfähigkeit hinweisen, um die verantwortlichen Personen zur Einleitung der erforderlichen insolvenzrechtlichen Maßnahmen anzuhalten. Der Gutachter kann sich dabei nicht auf die Nichterbringung von Rechts- und Steuerberaterleistungen zurückziehen, selbst wenn er weder Rechtsanwalt noch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ist. Die Pflichten nach IDW S6 beinhalten notwendigerweise Feststellungen zur Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung.

Das OLG Bamberg stellte klar, dass der Begutachtungsvertrag nach IDW S6-Standard Schutzwirkungen zugunsten des Geschäftsführers entfaltet. Dieser wird in gleicher Weise wie die GmbH als Auftraggeber mit der Frage der Insolvenzreife konfrontiert. Daher muss der Sanierungsgutachter den Geschäftsführer entsprechend informieren, um rechtzeitige Maßnahmen zu ermöglichen.

Ein Sanierungsberater mit spezifischen Fachkenntnissen genießt ein besonderes Vertrauen, vergleichbar mit wirtschaftsprüfenden Berufen, die ein gesetzlich geregeltes Haftungsregime haben. Eine Haftungsbeschränkung auf grobe Fahrlässigkeit sowie eine Begrenzung der Haftungshöhe in den AGB benachteiligt den Auftraggeber unbillig und ist unwirksam. Diese Unwirksamkeit ergibt sich aus den Grundsätzen von Treu und Glauben gemäß § 307 Abs. 1 und 2 BGB.

Die Entscheidung des OLG Bamberg verdeutlicht die hohen Anforderungen an Sanierungsgutachten nach IDW S6 und die daraus resultierenden Haftungspflichten der Gutachter. Unternehmensberater sollten sich dieser Anforderungen bewusst sein und sicherstellen, dass ihre Gutachten den gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen entsprechen. Für Geschäftsführer und Auftraggeber bietet das Urteil eine wichtige Orientierung zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Pflichtverletzungen durch Sanierungsberater.

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