Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte - EuGH-Urteil schlägt Wellen

EuGH, Urt. v. 19.10.2023, Az. C-660/20

Am 19.10.2023 hat der EuGH ein Urteil zur Überstundenvergütung von Teilzeitkräften erlassen, welches  die bisherige Praxis in Deutschland grundlegend ändern wird. In einer Vielzahl von Tarifverträgen sind Regelungen enthalten, wonach ein Überstundenzuschlag erst zu zahlen ist, wenn die Arbeitszeit einer Vollzeitkraft überschritten wird. Vollzeitkräfte erhalten damit ab der ersten Überstunde einen Überstundenzuschlag, während Teilzeitkräfte zunächst für geleistete Mehrarbeit bis zur Grenze einer Vollzeitstelle keinen Überstundenzuschlag erhalten. Diese Praxis hat der EuGH jetzt als unzulässige Diskriminierungen von Teilzeitkräften bezeichnet. Entsprechende tarifvertragliche Regelungen sind unwirksam. Unternehmen müssen sich auf entsprechende Nachforderungen von Teilzeitkräften einstellen.



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